Allgemeine Vertragsgrundlagen

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Alle Arbeiten der [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION,
eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung
nicht vereinbart, gilt die nach der FFW- bzw. AGD-Honorarempfehlung übliche Vergütung als vereinbart.

1.2 [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen
Vereinbarung zwischen [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION und Auftraggeber.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3 [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter
zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der
vereinbarten bzw. nach der FFW- bzw. AGD-Honorarempfehlung üblichen Vergütung. Das Recht,
einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach,
dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des
Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe
der Vergütung.

2. Vergütung

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die
[ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung
von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.

2.2 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der FFW- bzw. AGD-Honorarempfehlung, sofern keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der
Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.

2.3 Werden die Arbeiten der [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION in größerem Umfang
als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION berechtigt,
die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten
zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION
bleibt hiervon unberührt.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die
bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine
Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION
ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans
werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der FFW- bzw. AGD-Honorarempfehlung gesondert berechnet.

4.2 [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
[ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der
[ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber,
[ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit
dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinbarung.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION
15 einwandfreie Belege unentgeltlich. [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION ist berechtigt, diese und
Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1 [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen,
Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen
und anzuleiten. Darüber hinaus haftet [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION für ihre Erfüllungsgehilfen
nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen
beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3 Sofern [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die
jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION.
[ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für die [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.4 [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf
sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die
sachliche und formelle Richtigkeit aller Arbeiten auf den Auftraggeber über.

7.5 [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION übernimmt keine rechtliche Prüfung jedweder Arbeiten.
[ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.

7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich
bei [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr
nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION oder ihrer
Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder
der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION
oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe einer Arbeit
der [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
[ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
so kann [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION auch Schadensersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION
übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber
[ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz der [ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


[ TX:TRËMATA ] KREATIVKOMMUNIKATION - Christian Brune - Werbetexter FFW

Hannover, den 26.11.2008